Gemäß Bundesrechtsanwaltsordnung besteht die Verpflichtung, eine Berufshaftpflichtversicherung über eine Versicherungssumme von mindestens 250.000,00 Euro zu unterhalten. Ein entsprechender Versicherungsschutz besteht bei der R+V Allgemeine Versicherung AG.
Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO).
Für vermögensrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Wert von 15.00 Euro aus einem Mandatsverhältnis mit einem Verbraucher ist auch zuständig die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über folgende Homepage: http://www.s-d-r.org/
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